Ein Angebot für hörgeschädigte Menschen
Schriftdolmetscher (englisch: speech-to-text interpreter) übertragen das gesprochene Wort aufbereitet in zusammengefasster oder in vereinfachter Form oder auf Wunsch auch nahezu wortwörtlich in Schriftform, um es hörgeschädigten Menschen zu erlauben, dem Unterricht, Vorlesungen, Reden, Vorträgen oder Ähnlichem durch Mitlesen zu folgen oder an Telefonkonferenzen teilzunehmen.
Hierbei ist von zentraler Bedeutung, dass durch den Echtzeitcharakter, die Simultaneität, eine aktive Teilnahme in Form von Diskussionsbeteiligung und Rückfragen der hörgeschädigten Person ermöglicht wird.
Schriftdolmetschen versteht sich (in Abgrenzung zum Gebärdensprachdolmetschen) primär als Angebot für hörgeschädigte Menschen, die Gebärdensprache nicht oder nur beschränkt beherrschen, aber der Schriftsprache gut folgen können (Inklusion).
Es eignet sich aber auch für Menschen, die die gesprochene Sprache nur mangelhaft beherrschen, um ihnen eine bessere Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben zu ermöglichen (Integration).
Als Methoden für die Übertragung von Wort in Schrift werden in der Regel Spracherkennung oder die konventionelle Methode (Schnellschreiben) eingesetzt. Der Text wird auf Leinwand, Bildschirm oder auch Tablet oder Smartphone zum Mitlesen dargeboten.
Gesetzliche Grundlage
Schriftdolmetschen ist in Deutschland nach der Kommunikationshilfen-Verordnung eine Kommunikationshilfe, die dem Gebärdensprachdolmetschen gleichgestellt ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat zum Ziel Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung zu verhindern oder zu beseitigen (§1 AGG).
Eine Kostenübernahme von Schriftdolmetschen in den Bereichen von Bildung und Beruf wird im SGB IX (Schule und Studium, überwiegend schulische Ausbildung), SGB XII (überwiegend betriebliche Ausbildung) und in der Schwerbehindertenausgleichsverordnung – SchwbAV (Beruf) geregelt. Auch für medizinische Versorgung und vor Gericht gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme von Schriftdolmetschen.
Konditionen
Das Schriftdolmetschen erfolgt – wie auch das Simultandolmetschen - in Echtzeit, wofür eine enorme Konzentration erforderlich ist, um die verschiedenen Aufgaben simultan zu erfüllen. Bei Einsätzen von mehr als 45 Minuten arbeiten zwei Schriftdolmetscher im Team, die sich alle 15 Minuten abwechseln. Derjenige, der gerade nicht (schrift)dolmetscht, fungiert als Korrektor. Bei anspruchsvollen Einsätzen über einen halben Tag oder länger wird auch in Dreier-Teams gearbeitet, wobei einer Sprache in Schrift umsetzt, einer korrigiert und einer Pause macht.
Beim Schriftdolmetschen werden bei kürzeren Einsätzen meist Stundensätze verrechnet. Ansonsten werden Tagessätze verrechnet. Als Richtlinie für Stundensätze gilt der lt. JVEG festgelegte Tarif für Simultandolmetscher.
Je nach Komplexität und Anforderung von Fremdsprachen werden höhere Tarife vereinbart. Der Vorbereitungsaufwand wird nach Absprache vergütet.
Sollte eine Mitschrift erwünscht sein, wird diese mit dem gleichen Satz wie der Einsatz verrechnet. Es werden grundsätzlich nur überarbeitete, korrigierte Mitschriften herausgegeben.
Bei Einsätzen vor Ort wird die Zeit der An- und Rückreise vergütet, sowie deren Kosten (Reisekosten und Unterbringung) ersetzt.